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Die Satzung unseres Vereins wurde am 1. März 1995 durch die Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.
Vereinszweck ist es,

Satzung
Die Satzung unseres Vereins wurde am 1. März 1995 durch die Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.
Vereinszweck ist es,
" interessierten Geraer Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, nach angemessener Vorbereitungszeit als Stadt- und Museumsführer für Kinder- und Jugendgruppen sowie für erwachsene Gäste der Stadt Gera tätig zu sein.
Damit leistet der Verein einen spezifischen Beitrag zur touristischen Attraktivität der Stadt.
Zugleich betrachtet der Verein seine Tätigkeit als ein Angebot für eine sinnvolle und pädagogisch wertvolle Freizeitbeschäftigung der Heranwachsenden von großem persönlichkeitsbildendem Wert."
Der Satzungszweck wird u.a. verwirklicht durch ...
- die Ausbildung der Fähigkeit von Jungen Stadtführern, sich kontinuierlich weitere Kenntnisse zur Stadtentwicklung anzueignen;
- die fortlaufende Vervollkommnung der rhetorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie des persönlichkeitsverbundenen sprachlichen Ausdrucks;
- die Mitwirkung bei Vorhaben der Stadt zur Erhöhung der touristischen Attraktivität sowie beim heimatkundlichen Schulunterricht in der Stadt Gera;
- die Schaffung von Gemeinschaftserlebnissen bzw. die Durchführung von Bildungsreisen des Vereins;
- die Pflege von Erfahrungsaustauschen mit Freizeitgemeinschaften in anderen Städten, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.
Laut Finanzordnung des Vereins erhalten die Kinder und Jugendlichen für ihre Tätigkeit kein Honorar. Sie können aber eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.


